Wissenswertes

Günther  

Erste Hilfe zu leisten ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.  Eine Verletzung dieser Pflicht kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Besonders strenge Maßstäbe werden bei Personen angelegt, die auf Grund ihrer Ausbildung besonders dafür geeignet sind, erste Hilfe zu leisten.


 

Notruf: 112

 

Grundsatz für die Erste Hilfe sind: "Erkennen, Überlegen, Handeln."
sowie die 5 W`s

Wo geschah es?  
Was geschah?  
Wie viele Verletzte?  
Welche Art der Verletzungen?  
Warten auf Rückfragen!  
     
 

Was muss getan werden bei Auffinden von Personen?

 

Beim Auffinden von Personen ist nach dem Grundsatz: "Erkennen, Überlegen, Handeln" zu verfahren. Bei verletzten Personen wird zuerst die Bewusstseinlage durch Ansprechen bzw. Anfassen überprüft. Bei vorhandenem Bewusstsein wird je nach Notwendigkeit Hilfe geleistet.

 
   
 

Bei Bewusstlosigkeit muss die Atmung überprüft und gegebenenfalls eine Atemspende oder Herz - Lungen - Wiederbelebung durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Atmung setzten wir unser drei Sinne "Sehen", "Hören" und "Fühlen" ein. Wir fühlen den Puls an beiden Seiten des Halses, jedoch  nicht gleichzeitig, um einen Blutstau und Verletzungen im Bereich des Kehlkopfes zu vermeiden. Gefühlt wird mit den vier Fingern der Hand, nicht mit dem Daumen, um der Gefahr vorzubeugen, unseren eigenen Puls zu tasten.

 
     

Rettungsgrundsatz

Sichern

· gegen Verkehr
· gegen Dunkelheit
· gegen Absturz
· gegen Einsturz
Zugang schaffen · entfernen von Scheiben
· freilegen von Kopf, Armen, Brustkorb
Lebenserhaltende Sofortmassnahmen

· Lagerungen
· Blutstillungen
· Atemspende
Befreien aus lebensbedrohenden Zwangslagen
In - Sicherheit - Bringen von Personen
· ziehen der Lenksäule
· entfernen von Türen
· Rettungsgriffe
An Rettungsdienst übergeben